26. August 2009 - Im Prozess gegen Führungspersonen der Roten Khmer treten erstmals in der Geschichte der internationalen Tribunale Opfer als Zivilkläger auf. Die Anwälte der Opfer, unter ihnen der Schweizer Alain Werner, sehen sich jedoch mit einer starken Verteidigung konfrontiert.
Carole Vann / InfoSüd - Aus allen Landesteilen reisen die Menschen Woche für Woche nach Phnom Penh, um den Prozess zu verfolgen, der im Februar begonnen hat. Auf der Anklagebank sitzt Kaing Guek Eav alias Duch, ehemaliger Leiter des berüchtigten Gefängnisses S21 von Toul Sleng. Zwischen 1975 und 1979 wurden dort nicht weniger als 12'000 Personen gefoltert und getötet, auch Frauen und Kinder. Dafür muss sich Duch nun vor dem internationalen Tribunal verantworten. Das Urteil wird für die nächsten Wochen oder Monate erwartet.
Duch soll wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden. Im Gegensatz zu den anderen Führungskadern der Roten Khmer bekennt er sich schuldig. Doch damit hat die Anklage noch nicht auf der ganzen Linie gewonnen. Beobachter zeigen sich irritiert ob der oftmals belanglosen Fragen der Staatsanwälte und der widersprüchlichen Zeugenaussagen.
Kein gemeinsames Vorgehen
"Die Verteidigung hat eine ausgefeilte Strategie", sagt der kambodschanische Regisseur Rithy Panh, der einen Dokumentarfilm über die Verbrechen der Roten Khmer gedreht hat und den Prozess verfolgt. Die Staatsanwälte dagegen seien schlecht vorbereitet, und die verschiedenen Zivilkläger hätten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können. Der Genfer Anwalt und Völkerrechtsspezialist Alain Werner, der eine der vier Zivilkläger-Gruppen vertritt, stellt dies nicht in Abrede. Was die Verteidigung angeht, ist seine Sichtweise jedoch eine andere: Die Qualität der Verteidigung stelle einen bedeutenden Fortschritt in der Geschichte der internationalen Tribunale dar, gibt er zu bedenken. Das Sierra Leone-Tribunal gegen Charles Taylor, bei dem Werner ebenfalls mitgewirkt hatte, sei weniger professionell gewesen.
Der Angeklagte gibt den Ton an"
Der Regisseur Rithy Panh ist dennoch ernüchtert. Den Staatsanwälten sei es nicht gelungen, ihre Strategie auf Aussagen von wichtigen Zeugen abzustützen, kritisiert er. In seinem Dokumentarfilm "Die Todesmaschine der Roten Khmer" über das Gefängnis S21 hatten ehemalige Wächter und Folterer als Zeugen ausgesagt. "Im Prozess gibt Duch den Ton an", sagt der Filmer. Die Staatsanwälte und die Anwälte der Zivilkläger unterschätzten ihn und begingen Fehler. "Sie fragen immer wieder, wie die Gefangenen angekettet wurden. So kommen wir nicht weiter", kritisiert Rithy Panh. Die Anklage scheue sich, auf die Ideologie der Roten Khmer einzugehen, und der Angeklagte versuche seinerseits, sich als Befehlsempfänger darzustellen.
Ein Ort mit eigenen Regeln
Der Historiker und Kambodscha-Spezialist David Chandler hat das Gefängnis im Zeugenstand jüngst als isolierte Institution beschrieben, die ihren eigenen Regeln folgte und niemandem Rechenschaft abzulegen brauchte. "S21 war in seiner Art einmalig", sagte Chandler. Die Gefangenen seien erst zu Bekenntnissen gezwungen und dann umgebracht worden, was absurd sei. Duch habe nicht nur Befehle ausgeführt. Er habe das System laufend perfektioniert.
Laut Rithy Panh existieren Hunderttausende von Beweisstücken, darunter Notizen über Verhörmethoden und Fotos von Folteropfern. Dass die Anklage und die Anwälte der Zivilkläger darauf nicht zurückgriffen, sei unverständlich.
Zeugen nicht unabhängig
Der Schweizer Anwalt zeigt sich zuversichtlich, was den Ausgang des Prozesses betrifft. Sorgen bereitet ihm eher der zweite Prozess gegen den ehemaligen kambodschanischen Präsidenten Khieu Samphan, die Nummer zwei des Regimes, Nuon Chea, sowie den ehemaligen Aussenminister Ieng Sari und dessen Ehefrau Ieng Thirit. Sie alle bekennten sich nicht schuldig. Es werde also darum gehen, die Verteidigung zu demontieren, was schwierig werden dürfte, sagt Werner. "Die Verteidigung ist solide, und viele der potenziellen Zeugen haben auf die eine oder andere Art mit der aktuellen Regierung Kambodschas zu tun."
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