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Aktion Finanzplatz Schweiz rät zu Anfechtung illegitimer Schulden

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11. November 2009 - Die Aktion Finanzplatz Schweiz hat die Schuldenlast einiger Staaten unter die Lupe genommen. In einer neuen Untersuchung kommt sie aufgrund von Fallstudien zum Schluss, dass die Schulden nicht nur politisch-rechtlich illegitim sind, sondern auch illegal.

Viera Malach/InfoSüd - Ziel ist nun, dass die Banken als Kreditgeber grosser Infrastrukturprojekte besser dazu verpflichtet werden, ihre Gläubiger genauer zu überprüfen. „Oft drücken die Banken beide Augen zu und berufen sich auf guten Glauben. Im Grunde hätten sie jedoch die Pflicht, die Adressaten genauer zu prüfen“, erklären die Herausgeber der Studie, Max Mader und André Rothenbühler von der Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP). „Die Kreditgeber tragen meist eine Mitverantwortung, weil sie gewusst haben oder hätten wissen müssen, dass die Vorgaben für die Kreditvergabe fragwürdig, wenn nicht gar ungesetzlich waren.“

Die Folge: Etliche Regierungen werden für Kredite und Zinsen zur Kasse gebeten, die teils unter Korruption zustande gekommen sind – und oft für Projekte, die gar nicht zu Ende geführt worden sind. Bezahlt wird dann meist auf Kosten der Bevölkerung, denn einige Länder im Süden müssen ihre Schulden bedienen statt in Gesundheit, Bildung und andere Bereiche zu investieren. „Die Streichung illegitimer Schulden würde die Schuldenlast etlicher Staaten im Süden merklich verringern“, betonen AFP-Mitarbeiter Mader und Rothenbühler.

Vorstoss bei UNO

Bis jetzt gibt es jedoch kein allgemein akzeptiertes Verfahren für die Beurteilung und Streichung illegitimer Schulden. Weil Schuldnerländer mangels solcher Verfahren ein zu hohes Risiko fürchten, bei Zahlungsverweigerung keine Kredite mehr zu erhalten, zahlen sie selbst diejenigen Kredite zurück, die sie klar anfechten könnten, wie der UNCTAD-Berater Nicaraguas von 1979 an einer Debatte in Genf festhielt.

Die neue englischsprachige Studie „How to Challenge Illegitimate Debt" ("Wie kann man illegitime Schulden anfechten") will das ändern. Die AFP hat ihr Buch am Mittwoch in Genf an der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) präsentiert, die derzeit zum Thema Schulden-Management tagt.

"Wir begrüssen das Bestreben der UNCTAD und derjenigen Staaten, die das neue UNCTAD-Programm zu verantwortlicher Kreditvergabe und illegitimen Schulden unterstützen und eine Konvention wie die Anti-Korruptionskonvention UNCAC anstreben", führt Mader aus. Dazu ist zunächst ein Forum geschaffen worden aus Juristen und Nichtregierungsorganisationen (NGO), das eine Verankerung im internationalen und privaten Recht erarbeitet. Die Studie enthält auch einen Theorieteil mit Vorschlägen für rechtliche Instrumente.

Druck über Kampagnen

Darüber hinaus will die AFP NGO-Netzwerke in den verschiedenen Ländern ermuntern, Druck zu machen: Sie sollen die jeweiligen Regierungen anregen, den möglichen Rechtsweg für ihr Land zu prüfen, um gewisse Schulden und Zinsen nicht mehr zu bedienen. Anhand von Fallbeispiele zeigt die Studie Klagewege auf, die helfen sollen, vergleichbare Fälle vor ein Straf-, Zivil- oder Schiedsgericht zu bringen.

Dass rechtlich Zwickmühlen entstehen, zeigt etwa der Fall von Gustavo Gramont Berres, der Schweizer Gerichte beschäftigte. Gramont Berres hatte in den 1980-er Jahren während der Diktatur von General Alfredo Stroessner (1954 - 1989) den Titel eines Konsuls und als solcher in Genf Kredite für zwei Projekte erhalten. Neun Banken fordern über 80 Millionen Franken zurück. Zuletzt hat das Bundesgericht im Jahr 2005 Paraguay zur Rückzahlung der Summe aufgefordert.

Patt Paraguay-Schweiz

Paraguays Regierung verweigert dies und beruft sich auf ihre Gesetze, die Gramont Berres umgangen hat. Zudem dienten die Darlehen Gramont Berres eigenen Firmen – die projektierte Fruchtkonservenfabrik und das Pharmaziewerk wurden nie realisiert. Gramont Berres wurde nach Ende der Diktatur zu Gefängnis u.a. wegen gefälschter Staatsgarantien verurteilt.

Aus Sicht der Schweiz handelte Gramont Berres jedoch namens seines Landes, zudem könne Paraguay nicht seine eigene Rechtssprechung geltend machen. Der Streit ist bis heute ungelöst. „Die Banken hätten anstelle des ‚guten Glaubens’ in Gramont Berres eine höhere Sorgfaltspflicht („Due Dilligence“) walten lassen sollen“, betonen Mader und Rothenbühler. Das zeigten alle untersuchten Fälle.

 

 
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